Wichtiger Hinweis: ZFU-Zulassungspflicht für Online-Kurse und -Coachings
- ohne Angabe
- 8. Sept.
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Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Juni 2025 (Az. III ZR 109/24) rückt ein Thema in den Fokus, das viele Anbieter und Teilnehmende von Online-Weiterbildungen überrascht: Nach derzeit geltendem Fernunterrichtsschutzgesetz (aus dem Jahr 1976!) benötigen auch online erbrachte Lehrangebote – etwa Kurse, Coachings oder Programme mit Lernmaterialien und Lernkontrollen – in der Regel eine Zulassung durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU). Ohne diese Zulassung können Verträge rechtlich unwirksam sein; das kann Rückabwicklungen nach sich ziehen. Wichtig: Der Schutzgedanke richtet sich an Verbraucherinnen und Verbraucher – die Rechtsprechung bezieht digitale Formate ausdrücklich mit ein.
Konkret bedeutet dies: Wird ein Online-Kurs ohne eine Zulassung durch die ZFU angeboten, kann der Teilnehmende die Teilnahmegebühr zurückfordern. Abgeschlossene Verträge sind nichtig.

Was ist typischerweise betroffen?
Angebote, bei denen Lerninhalte zeitversetzt bearbeitet werden, Unterlagen zur Verfügung gestellt werden und der Lernfortschritt über Aufgaben, Tests, Lernschritte o.Ä. überprüft wird. Diese Konstellation fällt regelmäßig in den Anwendungsbereich des Gesetzes und macht eine ZFU-Zulassung erforderlich.
Was bleibt weiterhin möglich?
Synchrone Formate in Echtzeit ohne zeitversetzte Unterlagenbearbeitung und ohne Lernstandskontrollen – also z.B. Live-Webinare, Vorträge, Q&A-Sessions oder Diskussionsrunden – sind unabhängig von der ZFU-Zulassung grundsätzlich möglich. Entscheidend sind Ausgestaltung und Zweck des Formats.
Unser Anliegen ist es, Sie für diese Rechtslage zu sensibilisieren, nicht Einzelfälle zu bewerten.
Unser Fazit: Die aktuelle Rechtslage ist nach dem BGH-Urteil eindeutig, auch wenn das Gesetz aus einer vordigitalen Zeit stammt. Für Anbieter wie Teilnehmende ist Transparenz wichtig: Achten Sie darauf, wie Formate strukturiert sind und welche Elemente (Unterlagen, Aufgaben, Tests) enthalten sind.
Eine politische Debatte zur Modernisierung des Gesetzes läuft an verschiedenen Stellen – für diesen Newsletter geht es jedoch um Bewusstsein und Vorsicht im Umgang mit bestehenden Regeln.
Bei Fragen rund um die Kommunikation Ihrer Formate helfen wir gern mit Einordnung und weiterführenden Hinweisen.
Wenden Sie sich bei Unklarheiten am besten via E-Mail an die ZFU (poststelle@zfu.nrw.de) oder holen Sie sich anwaltlichen Rat ein.
Die ZFU hat hierzu folgenden Hinweis auf ihrer Homepage eingestellt:
Hinweis zur Erreichbarkeit: Aufgrund aktueller Entwicklungen ist die ZFU derzeit telefonisch nicht erreichbar. Wir bitten Sie, Ihre Anfragen ausschließlich per E-Mail an poststelle@zfu.nrw.de zu richten. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. Rechtlicher Hinweis: Die ZFU ist nicht befugt, eine rechtliche Beratung zu konkreten Vertragsstreitigkeiten zu leisten. Sollten Sie eine rechtliche Prüfung oder Durchsetzung möglicher Ansprüche in Betracht ziehen, empfehlen wir Ihnen, eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. |
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